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Was kostet eine Haushaltsauflösung?

Unabhängig recherchiert · Eigeninteresse offengelegt · Stand: August 2026

Eine Haushaltsauflösung kostet für eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung meist rund 1.200 bis 2.400 Euro, für eine 1-Zimmer-Wohnung rund 600 bis 1.200 Euro und für ein Haus rund 2.400 bis 4.500 Euro. Abgerechnet wird nach dem tatsächlichen Volumen in Kubikmetern, nicht nach Quadratmetern: als Faustregel rund 60 bis 90 Euro pro Kubikmeter bei normalem Hausrat.

Preise nach Wohnungsgröße

Preistabelle: Was kostet was?

ObjektTypischer Festpreis
1-Zimmer-Wohnung / Appartementrund 600 – 1.200 €
2- bis 3-Zimmer-Wohnungrund 1.200 – 2.400 €
4-Zimmer-Wohnung / Hausrund 2.400 – 4.500 €
Abrechnung nach Volumenrund 60 – 90 € / m³
Wertanrechnung verwertbarer Sachensenkt den Preis

Das sind Orientierungswerte für die Region Stuttgart, kein verbindliches Angebot. Der genaue Festpreis entsteht immer bei der kostenlosen Besichtigung vor Ort. Diese Spannen entsprechen den veröffentlichten Richtwerten unseres Schwester-Betriebs rümpelfix (gleicher Betreiber: DC Entsorgungsdienst, Eigeninteresse offengelegt), damit Sie hier keine Zahl lesen, die später nicht gilt.

Preistreiber

Wovon der Preis abhängt

  • Menge und Füllgrad der Wohnung (leer geräumt vs. voll bis unter die Decke).
  • Zugang und Etage: Aufzug, Halteverbotszone, lange Tragewege und enge Altbautreppen erhöhen den Aufwand.
  • Art des Hausrats: Problemstoffe, Elektrogeräte und Sondermüll kosten extra in der Entsorgung.
  • Wertanrechnung: verwertbare Möbel, Antiquitäten oder Metall werden gegengerechnet und senken den Preis.
Beispiel

Rechenbeispiel mit Wertanrechnung

Eine 3-Zimmer-Wohnung wird geräumt, der Festpreis beträgt 2.400 Euro. In der Wohnung finden sich ein Konvolut Silberbesteck und eine Standuhr im Wert von zusammen 600 Euro. Diese 600 Euro werden angerechnet, unterm Strich zahlen die Erben 1.800 Euro. Deshalb lohnt es sich, Werthaltiges vor der Räumung zu sichten. Wer die Rechnung am Ende trägt (Erbe, Erbengemeinschaft oder in Sonderfällen das Sozialamt), erklärt der Ratgeber Wer zahlt die Haushaltsauflösung?

Sparen

So senken Sie die Kosten

  • Werthaltiges vor der Räumung sichten und anrechnen lassen (siehe Was ist Wert?).
  • Mehrere kostenlose Vor-Ort-Angebote einholen und Festpreise vergleichen.
  • Selbst vorräumen, was leicht zu tragen ist, senkt das Volumen. Wohin damit: Wertstoffhof in der Nähe finden.
  • Auf einen seriösen Anbieter achten: schriftliches Festpreisangebot, keine Vorkasse, ordnungsgemäße Entsorgung mit Nachweis.
Kostenlos?

Geht eine Haushaltsauflösung auch kostenlos?

Ehrliche Antwort: fast nie. Eine Haushaltsauflösung ist echte Arbeit mit echten Entsorgungskosten, ein normaler Hausstand aus Möbeln, Kleidung und Hausrat hat dagegen kaum Wiederverkaufswert. Kostenlos wird die Räumung nur in dem seltenen Fall, dass die Wertanrechnung die Räumkosten vollständig deckt, etwa bei hochwertigen Antiquitäten, Sammlungen oder Edelmetall in größerem Umfang. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Vorsicht bei Anbietern, die pauschal mit „Wir räumen gratis“ werben. Dahinter stecken meist zwei Muster:

  • Die „kostenlose“ Räumung wird mit Ihren Wertsachen bezahlt: Silber, Schmuck, Antiquitäten wandern ohne transparente Anrechnung mit, oft für deutlich mehr, als die Räumung wert war.
  • Nach Beginn der Arbeiten kommen Nachforderungen für angeblichen Sondermüll oder Mehraufwand, gern in bar und ohne Beleg.

Seriös ist der umgekehrte Weg: Werthaltiges vorher selbst sichten (siehe Was ist Wert?), dann ein schriftliches Festpreisangebot mit offen ausgewiesener Wertanrechnung einholen. So senken Wertstücke den Preis nachvollziehbar, statt still zu verschwinden.

Empfehlung in eigener Sache

Räumung zum Festpreis durchführen lassen

Die eigentliche Haushaltsauflösung mit besenreiner Übergabe übernimmt in Stuttgart und Baden-Württemberg unser Schwester-Betrieb rümpelfix, versichert und mit Wertanrechnung. Offenlegung: rümpelfix und Nachlassgut gehören zum selben Betreiber (DC Entsorgungsdienst); vergleichen Sie gern mehrere Angebote.

Festpreis-Angebot von rümpelfix
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Was kostet eine Haushaltsauflösung?

Eine Haushaltsauflösung kostet für eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung meist rund 1.200 bis 2.400 Euro, für eine 1-Zimmer-Wohnung rund 600 bis 1.200 Euro und für ein Haus rund 2.400 bis 4.500 Euro. Der Preis hängt von Volumen, Zugang, Etage und einer möglichen Wertanrechnung ab; den Festpreis nennt ein seriöser Anbieter nach kostenloser Besichtigung.

Wird nach Quadratmeter oder nach Kubikmeter gerechnet?

Maßgeblich ist das Volumen in Kubikmetern, nicht die Wohnfläche: eine vollgestellte kleine Wohnung ist teurer als eine leere große. Als Faustregel gilt bei normalem Hausrat ohne Sondermüll rund 60 bis 90 Euro pro Kubikmeter. Eine durchschnittliche 3-Zimmer-Wohnung bringt etwa 18 bis 25 Kubikmeter zusammen. Sondermüll, Elektrogeräte und belastete Materialien kosten pro Kubikmeter deutlich mehr.

Wer zahlt die Haushaltsauflösung?

Bei einem Nachlass werden die Kosten aus dem Nachlass bezahlt, in einer Erbengemeinschaft anteilig. Reicht der Nachlass nicht, tragen die Erben die Kosten; ein überschuldetes Erbe kann fristgerecht ausgeschlagen werden.

Kann man mit einer Haushaltsauflösung Geld verdienen?

In der Regel nicht: Möbel und Hausrat haben selten hohen Wiederverkaufswert. Einzelne Wertstücke (Gold, Silber, Uhren, Kunst, Antiquitäten) können den Preis über die Wertanrechnung senken, selten decken sie ihn ganz.

Übernimmt die Caritas oder ein Sozialkaufhaus die Auflösung?

Nicht kostenlos. Sozialkaufhäuser wie die Fairkauf-Häuser vieler Caritas-Verbände nehmen gut erhaltene, verkäufliche Möbel und Hausrat als Spende an und holen sie nach Absprache oft gratis ab, meist nach Vorab-Fotos. Eine komplette Haushaltsauflösung ist damit aber nicht abgedeckt: Was sich nicht verkaufen lässt, bleibt zurück oder wird kostenpflichtig entsorgt, manche Caritas-Betriebe bieten die Räumung als regulär bezahlte Dienstleistung an. Das Angebot unterscheidet sich stark von Ort zu Ort, rufen Sie deshalb vorher beim örtlichen Sozialkaufhaus an.

Kann ich die Haushaltsauflösung von der Steuer absetzen?

Nur eingeschränkt. Nach Paragraf 35a EStG mindern 20 Prozent der Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen direkt Ihre Einkommensteuer, bis zu 4.000 Euro Ermäßigung pro Jahr; Entsorgungsgebühren und Material zählen nicht, und es braucht eine Rechnung mit unbarer Zahlung. Der Haken: Die Leistung muss in Ihrem eigenen Haushalt erbracht werden. Lösen Erben den Haushalt eines Verstorbenen auf, ist das in der Regel nicht ihr Haushalt, Finanzämter lehnen den Abzug dann häufig ab. Dafür können Räumungskosten der Erblasserwohnung bei der Erbschaftsteuer als Nachlassregelungskosten abziehbar sein (BFH, Urteil vom 14.10.2020, II R 30/19). Wie das in Ihrem Fall liegt, klärt verbindlich nur ein Steuerberater.

Amtliche und geprüfte Quellen (Auswahl): www.gesetze-im-internet.de · www.bundesfinanzhof.de. Stand: August 2026, Angaben ohne Gewähr.

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