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Haushaltsauflösung im Todesfall: was zu tun ist

Unabhängig recherchiert · Eigeninteresse offengelegt · Stand: August 2026

Nach einem Todesfall gilt: erst die Erbschaft klären, dann Wertsachen und Dokumente sichern, und erst danach räumen. Nur Erben oder Bevollmächtigte dürfen einen Haushalt auflösen. Weggeworfenes ist verloren, deshalb sollten Schmuck, Papiere und Werthaltiges vorher zur Seite gelegt werden.

Checkliste

Checkliste: Schritt für Schritt

1

Erbschaft klären. Nur Erben oder Bevollmächtigte dürfen auflösen. Bei mehreren Erben früh abstimmen.

2

Dokumente und Wertsachen sichern. Verträge, Versicherungen, Schmuck, Bargeld und wichtige Papiere zuerst zur Seite legen. Was aufbewahrt werden muss und was weg kann: Unterlagen eines Verstorbenen aufbewahren.

3

Werthaltiges sichten. Gold, Silber, Uhren, Kunst und Antiquitäten prüfen, bevor geräumt wird.

4

Fristen beachten. Laufende Verträge und die Kündigung des Mietvertrags im Blick behalten.

5

Räumen lassen. Erst jetzt folgt die eigentliche Haushaltsauflösung und besenreine Übergabe.

Wer darf

Wer darf einen Haushalt auflösen?

Auflösen dürfen nur die Erben oder von ihnen bevollmächtigte Personen. In einer Erbengemeinschaft ist Einigkeit nötig. Wer unsicher ist, ob er erbberechtigt ist, klärt das über das Nachlassgericht. Achtung: Der Antrag auf einen Erbschein gilt regelmäßig als Annahme des Erbes. Steht eine Ausschlagung im Raum, erst entscheiden (siehe Erbe ausschlagen und Haushaltsauflösung), dann beantragen. Details dazu in Was gehört zum Nachlass?

Erst entscheiden, dann räumen

Vorsicht Räum-Falle: erst über das Erbe entscheiden

Steht im Raum, das Erbe auszuschlagen, etwa weil der Nachlass überschuldet sein könnte, gilt eine wichtige Bremse: erst entscheiden, dann räumen. Wer vor der Entscheidung Möbel verkauft, Wertsachen mitnimmt oder die Wohnung komplett auflösen lässt, riskiert, das Erbe damit stillschweigend anzunehmen, samt aller Schulden. Erlaubt bleiben Sichern und Ordnen: verderbliche Lebensmittel entsorgen, die Wohnung abschließen, Unterlagen sichten. Für die Ausschlagung haben Sie 6 Wochen ab Kenntnis Zeit (§ 1944 BGB). Was genau erlaubt ist und was die Ausschlagung kostet, erklärt der Ratgeber Erbe ausschlagen und Haushaltsauflösung.

Mietvertrag

Was wird aus dem Mietvertrag nach dem Tod des Mieters?

Der Mietvertrag endet mit dem Tod des Mieters nicht automatisch. Das Gesetz regelt in fester Reihenfolge, wer ihn übernimmt, und gibt allen Beteiligten ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat:

SituationWas aus dem Mietvertrag wirdSonderkündigungsrecht
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner lebte mit im HaushaltTritt kraft Gesetzes in den Mietvertrag ein (§ 563 BGB), nachrangig Kinder und andere HaushaltsangehörigeKann binnen 1 Monat ab Kenntnis vom Tod erklären, dass er nicht fortsetzen will; der Eintritt gilt dann als nicht erfolgt
Mehrere Personen standen gemeinsam im MietvertragLäuft mit den überlebenden Mietern weiter (§ 563a BGB)Überlebende Mieter können binnen 1 Monat außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen
Niemand tritt ein, etwa weil der Verstorbene allein lebteWird mit den Erben fortgesetzt (§ 564 BGB)Erbe und Vermieter können binnen 1 Monat außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen

Für Erben ist § 564 BGB der wichtigste Fall: Die Monatsfrist beginnt erst, sobald Erbe beziehungsweise Vermieter vom Tod wissen und davon, dass niemand nach § 563 BGB eingetreten ist. Die gesetzliche Frist bedeutet dabei kein sofortiges Vertragsende: Nach § 573d Abs. 2 BGB muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats, also nach rund 3 Monaten. Planen Sie deshalb realistisch mit etwa 3 weiteren Monatsmieten, die aus dem Nachlass zu zahlen sind. Wer die Monatsfrist verpasst, verliert nur das Sonderrecht: Ordentlich kündigen können Erben weiterhin jederzeit, ebenfalls mit rund 3 Monaten Frist (§ 573c BGB). Für Garage, Stellplatz oder Gewerberäume gilt die Parallelregel des § 580 BGB. Einem nach § 563 BGB eingetretenen Angehörigen kann der Vermieter nur binnen 1 Monat kündigen, wenn in dessen Person ein wichtiger Grund liegt (§ 563 Abs. 4 BGB).

Drei Punkte für die Praxis: Die Kündigung braucht Schriftform mit Unterschrift (§ 568 BGB). In einer Erbengemeinschaft sollten alle Miterben unterzeichnen, denn über Nachlassgegenstände können Erben nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Und wer noch überlegt, das Erbe auszuschlagen, sollte selbst gar nicht oder nur mit ausdrücklichem Vorbehalt kündigen, weil eine Kündigung als Annahme des Erbes gewertet werden kann. Das ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung: Verbindliches klärt ein Fachanwalt für Miet- oder Erbrecht.

Kaution

Wem steht die Kaution zu und wann rechnet der Vermieter ab?

Die Kaution, höchstens 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB), fällt in den Nachlass: Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Verstorbenen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB), damit auch der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. Endet das Mietverhältnis, zahlt der Vermieter an die Erben aus, bei einer Erbengemeinschaft an alle gemeinsam.

Tritt dagegen ein Angehöriger nach § 563 BGB in den Vertrag ein, läuft das Mietverhältnis weiter und die Kaution bleibt als Sicherheit bestehen. Nur wenn der Verstorbene keine Sicherheit geleistet hatte, darf der Vermieter vom Eintretenden eine Kaution nach § 551 BGB verlangen (§ 563b Abs. 3 BGB).

Für die Abrechnung gibt es keine gesetzliche Frist. Die Rechtsprechung billigt dem Vermieter eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist zu, in der Praxis meist 3 bis 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung. Steht die Betriebskostenabrechnung noch aus, darf er einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Abrechnung einbehalten. Erben beschleunigen die Auszahlung, wenn sie sich früh mit Erbnachweis und Bankverbindung beim Vermieter melden und die Wohnungsübergabe mit einem Protokoll dokumentieren.

Wann räumen

Ab wann darf die Wohnung geräumt werden?

Geräumt werden darf erst, wenn die Erbenstellung geklärt ist und feststeht, dass das Erbe angenommen wird. Bis dahin gilt die Räum-Falle von oben: sichern und ordnen ja, verwerten nein, sonst droht die stillschweigende Annahme samt aller Schulden. Steht beides fest, gibt der Kündigungstermin das Tempo vor: Planen Sie die Auflösung so, dass die Wohnung zum Ende der Kündigungsfrist besenrein übergeben werden kann. Wie Sie dabei vorgehen, zeigt der Ablauf-Ratgeber; die Räumung selbst übernimmt im Raum Stuttgart auf Wunsch unser Schwester-Betrieb rümpelfix (gleicher Betreiber wie Nachlassgut, Eigeninteresse offengelegt, vergleichen Sie gern mehrere Angebote).

Genauso wichtig ist die Gegenrichtung: Der Vermieter darf die Wohnung nicht eigenmächtig räumen, auch nicht bei Mietrückständen oder nach eigener Kündigung. Ohne gerichtlichen Räumungstitel Schlösser zu tauschen oder Hausrat zu entsorgen ist verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), die sogenannte kalte Räumung. Der Bundesgerichtshof lässt den Vermieter dafür verschuldensunabhängig auf Schadensersatz haften: Er muss den Hausrat inventarisieren und im Streit beweisen, dass angeblich verschwundene Gegenstände nicht in der Wohnung waren (BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09). Drängt ein Vermieter Angehörige, die Wohnung binnen weniger Tage zu leeren, fehlt dafür vor Ablauf der Kündigungsfrist die rechtliche Grundlage.

Umgekehrt sollten Erben die Wohnung auch nicht ungesichtet dem Vermieter überlassen: Was einmal entsorgt ist, ist verloren. Halten Sie die Reihenfolge der Checkliste oben ein: erst Wertsachen und Dokumente sichern, dann kündigen, dann räumen.

Erbschein

Geht es auch ohne Erbschein?

Oft ja: Ein eröffnetes notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts genügt in der Regel als Nachweis der Erbfolge, gegenüber der Bank ebenso wie gegenüber dem Vermieter. Banken dürfen nicht pauschal auf einem Erbschein bestehen (BGH, Urteil vom 08.10.2013, XI ZR 401/12). In klaren Fällen kann sogar ein eröffnetes handschriftliches Testament ausreichen (BGH, Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15).

Noch schneller handlungsfähig sind Angehörige mit einer Vollmacht über den Tod hinaus: Der Bevollmächtigte kann sofort Konten verwalten und den Mietvertrag abwickeln, denn eine solche Vollmacht erlischt im Zweifel nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 672 BGB). Er handelt dann allerdings für die Erben, nicht für sich selbst.

Ein Erbschein wird vor allem nötig, wenn kein notarielles Testament vorliegt und ein förmlicher Nachweis verlangt wird, etwa für die Umschreibung eines Grundstücks im Grundbuch (§ 35 GBO). Wichtig für alle, die noch über eine Ausschlagung nachdenken: Der Erbscheinsantrag gilt regelmäßig als Annahme des Erbes und schneidet den Weg zur Ausschlagung ab. Beantragen Sie ihn deshalb erst, wenn die Entscheidung für das Erbe gefallen ist. Auch dieser Abschnitt ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung: Ob Ihr Nachweis im Einzelfall genügt, klären Nachlassgericht, Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht.

Würde

Würde und Diskretion

Eine Wohnungsauflösung im Todesfall verlangt zusätzlich Würde und Diskretion, weil in der Hinterlassenschaft oft sehr persönliche Dinge stecken. Die eigentliche Räumung in Stuttgart und Baden-Württemberg übernimmt unser Schwester-Betrieb rümpelfix (gleicher Betreiber wie Nachlassgut, Eigeninteresse offengelegt); wie Sie Elektroschrott richtig entsorgen, zeigt richtig-entsorgt.de. Was das kostet, steht im Kosten-Ratgeber.

Empfehlung in eigener Sache

Räumung zum Festpreis durchführen lassen

Die eigentliche Haushaltsauflösung mit besenreiner Übergabe übernimmt in Stuttgart und Baden-Württemberg unser Schwester-Betrieb rümpelfix, versichert und mit Wertanrechnung. Offenlegung: rümpelfix und Nachlassgut gehören zum selben Betreiber (DC Entsorgungsdienst); vergleichen Sie gern mehrere Angebote.

Festpreis-Angebot von rümpelfix
Häufige Fragen

Häufige Fragen

Was ist bei einer Haushaltsauflösung im Todesfall zu beachten?

Zuerst die Erbschaft klären, denn nur Erben oder Bevollmächtigte dürfen auflösen. Dann Dokumente, Schmuck und Wertsachen sichern, bevor geräumt wird. Auf Fristen wie die Mietvertragskündigung achten und sich in einer Erbengemeinschaft abstimmen. Erst nach Sichtung des Werthaltigen folgt die Räumung.

Wer darf die Wohnung eines Verstorbenen auflösen?

Nur die Erben oder von ihnen bevollmächtigte Personen. In einer Erbengemeinschaft müssen sich alle Erben einig sein. Im Zweifel weist ein Erbschein vom Nachlassgericht die Erbenstellung nach. Achtung: Der Erbschein-Antrag gilt regelmäßig als Annahme des Erbes. Steht eine Ausschlagung im Raum, erst entscheiden, dann beantragen.

Wie schnell muss eine Wohnung nach einem Todesfall geräumt werden?

Es gibt keine gesetzliche Räumfrist, aber der Mietvertrag läuft weiter und verursacht Kosten, bis er gekündigt ist. Erben können binnen eines Monats ab Kenntnis vom Tod außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von rund drei Monaten kündigen (§ 564 BGB). Darauf sollte die Auflösung abgestimmt werden.

Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?

Wie bei jeder Haushaltsauflösung: rund 1.200 bis 2.400 Euro für eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung, rund 600 bis 1.200 Euro für ein Zimmer und rund 2.400 bis 4.500 Euro für ein Haus. Die Kosten werden in der Regel aus dem Nachlass bezahlt; Werthaltiges kann angerechnet werden.

Wie lange läuft der Mietvertrag nach dem Tod des Mieters weiter?

In der Regel noch rund 3 Monate: Erben können binnen 1 Monat, nachdem sie vom Tod wissen und feststeht, dass niemand in den Vertrag eintritt, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Diese Frist wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zugeht (§ 573d Abs. 2 BGB). Bis dahin ist die Miete aus dem Nachlass zu zahlen. Auch der Vermieter hat dieses Sonderkündigungsrecht. Wer die Monatsfrist verpasst, kann immer noch ordentlich mit rund 3 Monaten Frist kündigen (§ 573c BGB).

Darf der Vermieter die Wohnung eines Verstorbenen einfach ausräumen?

Nein, ohne gerichtlichen Räumungstitel ist das verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), die sogenannte kalte Räumung. Das gilt auch bei Mietrückständen oder nach einer Kündigung. Der Vermieter haftet dann nach der BGH-Rechtsprechung verschuldensunabhängig auf Schadensersatz und muss im Streit beweisen, welche Gegenstände nicht in der Wohnung waren (BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09). Erben sollten eine eigenmächtige Räumung dokumentieren und rechtlichen Rat einholen.

Brauchen Erben einen Erbschein, um Mietvertrag und Kaution abzuwickeln?

Nicht immer: Ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll genügt in der Regel als Nachweis der Erbfolge, auch gegenüber Banken (BGH, XI ZR 401/12). In klaren Fällen reicht sogar ein eröffnetes handschriftliches Testament (BGH, XI ZR 440/15). Eine Vollmacht über den Tod hinaus macht sofort handlungsfähig, weil sie im Zweifel nicht mit dem Tod erlischt (§ 672 BGB). Achtung: Der Erbscheinsantrag gilt regelmäßig als Annahme des Erbes; wer noch ausschlagen will, sollte ihn nicht stellen.

Amtliche und geprüfte Quellen (Auswahl): www.gesetze-im-internet.de · www.gesetze-im-internet.de · www.gesetze-im-internet.de. Stand: August 2026, Angaben ohne Gewähr.

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